BESTATTUNG OSWALD GMBH RAT UND HILFE IM TRAUERFALL
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Patientenverfügung

Patientenverfügung - bewusster Umgang mit Sterben

Der modernen Medizin und Technik verdanken wir eine wesentliche Lebensverlängerung und zugleich Verbesserung der Lebensqualität. Viele Menschen sind dennoch heute verunsichert - sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens. Sie wollen beste Schmerzbekämpfung, aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein verbrieftes Patientenrecht, daher kann jeder Mensch zu einer medizinische Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Um den Willen eines Menschen aber auch dann berücksichtigen zu können, wenn er sich nicht mehr äußern kann, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen PATIENTENVERFÜGUNG. Diese dient als klare Willensäußerung und muss vom Arzt beachtet werden. Selbstverständlich bleibt Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen / Mitwirkung am Selbstmord) auch weiterhin verboten.

Die Verfassung einer Patientenverfügung ist eine große Chance zum Nachdenken und Reden über die eigene letzte Lebensphase - und das zu einem Zeitpunkt, wo der Mensch noch bei klarem Verstand ist und mit seinen Angehörigen und mit einem Arzt des Vertrauens darüber spricht, was er will, dass andere tun oder lassen sollen, wenn er selbst nicht mehr kommunikationsfähig ist.

Eine Patientenverfügung gilt NUR für den Fall, dass ein Patient sich selbst über einen längeren Zeitraum nicht äußern kann, dass das Sterben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und eine Rückkehr der Ausdrucksfähigkeit sehr unwahrscheinlich ist. Eine Patientenverfügung gilt sicher nicht bei einem plötzlichen Unfall. Medizinische Notfallversorgung bleibt Pflicht der Retter, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit von Patient/innen ernstlich gefährdet.

Eine Patientenverfügung ist eine Entlastung für die Angehörigen und gibt den Ärzten Hinweise auf den mutmaßlichen Patientenwillen.

Eine Patientenverfügung nimmt dem Arzt nicht seine Entscheidung ab, sondern stützt seine Entscheidungsfindung.

Nützlicher Hinweis Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland

Dr. Josef Weiss
Patienten- und Behindertenanwalt
Hartlsteig 2
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail:
post.patientenanwalt@bgld.gv.at

Der Patientenanwalt Burgenland unterstützt Patientinnen und Patienten bzw. deren Vertrauenspersonen weisungsfrei, kostenlos und unter Wahrung des Datenschutzes bei Beschwerden über die Behandlung, Betreuung und Pflege in und durch Einrichtungen des Gesundheitswesens im Burgenland. Die Zuständigkeit reicht somit von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Hauskrankenpflegeinrichtungen, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten bis hin zum Rettungswesen.


Die Patientenverfügung/Willenserklärung ist bei HOSPIZ ÖSTERREICH direkt online oder telefonisch unter (01) 803 98 68 bestellbar.

Für die verbindliche Patientenverfügung gelten genaue Formvorschriften. Ein entsprechendes Formular können sie auch unter http://www.patientenanwaltschaft.com herunterladen.

Die Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen, diese muss aber nach acht Jahren erneuert werden

Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen und so Ihre Selbstbestimmung sichern.

Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde im Herbst 2018 (PatVG-Novelle 2018) überarbeitet und ist in seiner neuen Fassung seit 16. Jänner 2019 in Österreich in Kraft getreten.


Die wesentlichsten Änderungen sind:

  • Möglichkeit der Speicherung der Verfügungen in ELGA. (Eine Speicherung wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein)
  • Verlängerung der Gültigkeitsfrist von Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre. Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr.
  • Eine Errichtung ist künftig auch bei den Erwachsenenschutzvereinen möglich.

Die gesetzlichen Änderungen im Detail finden Sie hier.

Durchführung sämtlicher Bestattungsaufträge - Überführungen in In- und Ausland  -Exhumierungen - Gruftbeisetzungen - Einäscherungen

BESTATTUNG OSWALD GMBH - Rotkreuzbergstraße 4 - 7540 Güssing 

Tel.  03322/42263 - Fax 03322/42228 - EMail bestattung.oswald@aon.at

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