BESTATTUNG OSWALD GMBH RAT UND HILFE IM TRAUERFALL
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Überblick über die Bestattungsarten

DIE BESTATTUNSFORM HÄNGT VON DER VERFÜGUNG DES VERSTORBENEN ZU LEBZEITEN AB. FEHLT DIESE, OBLIEGT SIE DEMJENIGEN, DER DIE BESTATTUNG VERANLASST

Es wird grundsätzlich nach Erd- und Feuerbestattung (Kremation) unterschieden. Beide Bestattungsarten sind in den christlichen Religionen prinzipiell gleichgestellt.

Die Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes ist zulässig, sofern nicht privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Interessen verletzt werden. Eine Beisetzung in burgenländischen Gewässern ist  nicht zulässig. Eine Erdbestattung ist nur auf Friedhöfen zulässig.

Welche Bestattungsart durchgeführt wird hängt davon ab, welche Verfügung der Verstorbene zu Lebzeiten getroffen hat. Fehlt eine solche, obliegt die Entscheidung demjenigen, der die Bestattung veranlasst.

In Österreich sind grundsätzlich die folgenden Bestattungsarten erlaubt:

  1. Erdbestattung: Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt.

  2. Feuerbestattung (auch Kremation genannt): Hier wird der Verstorbene eingeäschert, und die Asche wird in einer Urne beigesetzt, entweder in einem Urnengrab auf einem Friedhof oder an einem dafür vorgesehenen Ort.

  3. Baumbestattung: Diese Bestattungsart ermöglicht es, die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beizusetzen, der als Grabstätte dient. Baumbestattungen sind in einigen ausgewählten Friedwäldern in Österreich möglich.

  4. Seebestattung: Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziell dafür vorgesehenen Urne im Meer beigesetzt.

  5. Flussbestattung: Ähnlich wie bei der Seebestattung wird hier die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Urne in einem Fluss beigesetzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Vorgaben für Bestattungsarten je nach Bundesland in Österreich variieren können, da das Bestattungswesen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt. Vor der Durchführung einer Bestattung sollte man daher die lokalen Bestimmungen und Vorschriften überprüfen.

In Österreich sind Diamantbestattungen und Ballonbestattungen nicht gesetzlich geregelt und daher rechtlich nicht als offizielle Bestattungsarten anerkannt. Es gibt keine spezifischen Vorschriften oder Gesetze, die diese Bestattungsarten regeln.

  1. Diamantbestattung: Bei einer Diamantbestattung wird die Asche des Verstorbenen zu einem künstlichen Diamanten gepresst. Der Prozess der Diamantbestattung erfolgt in der Regel in spezialisierten Laboratorien, die die Asche unter hohem Druck und hoher Temperatur in einen synthetischen Diamanten verwandeln. Der Diamant kann dann von den Hinterbliebenen als Erinnerung oder Schmuckstück behalten werden. Der Prozess der Diamantbestattung kann einige Wochen dauern.

  2. Ballonbestattung: Die Ballonbestattung ist eine zeremonielle Bestattungsform, bei der die Asche des Verstorbenen in einem speziellen Behälter an einem Luftballon befestigt und in den Himmel aufsteigen gelassen wird. Dies kann als symbolische Geste der Verabschiedung dienen, da der Ballon in den Himmel steigt und langsam aus den Augen verschwindet. Die Ballonbestattung kann im Rahmen einer Gedenkfeier oder einer Zeremonie durchgeführt werden.

Da diese Bestattungsarten in Österreich nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es keine festgelegten Vorschriften oder Auflagen. Allerdings müssen bei der Durchführung solcher Bestattungen allgemeine Umweltvorschriften und Genehmigungen für das Aufsteigenlassen von Ballonen eingehalten werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Durchführung einer Diamant- oder Ballonbestattung in Österreich möglicherweise von den örtlichen Behörden oder Bestattungsdienstleistern nicht unterstützt wird, da sie nicht den herkömmlichen Bestattungspraktiken entsprechen. Es wird empfohlen, vor der Planung einer solchen Bestattung Rücksprache mit den örtlichen Behörden und Bestattungsdienstleistern zu halten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Regeln und Genehmigungen eingehalten werden.