Die Kremierung -
Feuer statt Erde
Der Verstorbene wird in einem Sarg in das Krematorium überführt und eingeäschert. Die Einäscherung von Leichen darf nur in einer behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlage (Krematorium) erfolgen. Der Betreiber der Feuerbestattungsanlage hat ein Einäscherungsverzeichnis zu führen, welches über die Identität der eingeäscherten Personen Auskunft gibt.
Die Urne mit den Ascheresten kann je nach örtlicher Begebenheit auf dem Friedhof
in einem Erdgrab oder in einer Urnenbestattungsanlage beigesetzt werden. Vor der Einäscherung kann – wie bei der Erdbestattung – eine Trauerfeier mit dem Sarg stattfinden, auf Wunsch auch zu einem späteren Zeitpunkt mit der Urne.
Andere Religionen, wie z.B. die jüdische oder moslemische, erlauben nur eine Erdbestattung.
Die anonyme Bestattung
Nach der Einäscherung wird die Urne ohne Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Ort und Zeitpunkt der Beisetzung werden vom jeweiligen Friedhofsamt bestimmt, den Angehörigen jedoch nicht mitgeteilt.
Urnenverwahrung zu Hause
Es ist auch möglich die Asche des Verstorbenen im Haus oder in einer Wohnung aufzubewahren.
Man kann auch die Urne im eigenen Garten beerdigen.