Was tun im Trauerfall?
Wir helfen Ihnen mit Verständnis und Mitgefühl in einer schwierigen Situation.
Welche bürokratischen Schritte sind notwendig, was muss organisatorisch geregelt werden und was ist im Sterbefall rechtlich erforderlich? Die Bestattung Oswald mit ihrer langjährigen Erfahrung möchte, dass Sie in Ihrer Trauer möglichst wenig mit Formalitäten zu tun haben müssen.
Wir bieten Ihnen deshalb in dieser schweren Zeit an, alle notwendigen Schritte wie Behördenwege und Terminvereinbarungen zu übernehmen. Nehmen Sie deshalb beim Todesfall eines Angehörigen so bald wie möglich Kontakt mit uns unter der Tel. Nr. +43 3322 422 63 oder +43 664 136 76 09 auf.
Die Bestattung Oswald steht Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Hilfe voll zur Seite.
In diesen schweren Stunden haben Sie unsere volle Unterstützung.
Ein Trauerfall tritt ein
Sterbeort zu Hause
- Bei Sterbefällen in der Wohnung muss der jeweilige Sprengelarzt zur Totenbeschau bestellt werden. Gerne veranlasst dies auch die Bestattung Oswald. Bis zur Durchführung der Totenbeschau ist die Leiche am Sterbeort zu belassen.
- Nach Anruf bei unserer Bestattung vereinbaren wir mit Ihnen auch die Abholung des/der Verstorbenen. Falls sich Angehörige noch vor der Abholung von dem Familienmitglied im Wohnhaus verabschieden wollen, verständigen Sie bitte diese. Es besteht auch eine mögliche spätere Verabschiedung am offenen Sarg.
- Bereithalten des Notarztberichtes oder Behandlungsscheines.
- Aufnahme des Todesfalles bei der Bestattung. Es werden alle Einzelheiten der Trauerfeier besprochen (auf besonderen Wunsch auch bei Ihnen zu Hause)
Sterbeort Krankenhaus, Pflegeheim
- Anruf bei der Bestattung Ihres Vertrauens
- Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder sonstigen öffentlichen Anstalten
- (die Angehörigen müssen nicht unbedingt ins Spital fahren) übernimmt die Bestattung die notwendigen Besorgungen.
- Zur Todesfallaufnahme im Bestattungsinstitut bitte Bekleidung und Dokumente mitbringen
- Besprechung der Einzelheiten der Bestattungsdurchführung
Todesfall im öffentlichen Raum
- Bei einem Sterbefall an einem öffentlichen Ort informiert die zuständige Sicherheitsstelle (Polizei) über die vor Ort ansässigen Bestattungsunternehmen und kontaktiert nach Rücksprache mit den Angehörigen das ausgewählte Bestattungsunternehmen.
- Nach Bekanntwerden des Todesfalles werden die Angehörigen gebeten , sich mit dem Bestattungsinstitut in Verbindung zu setzen. Falls der Wunsch geäußert wird, ist auch ein letztes Abschiednehmen im Familienkreis vor der Beerdigung auch hier möglich.
Sterbefall im Ausland
Bei einem Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland bzw. anderen Bundesländern gelten andere Vorschriften. Die Bestattungsfirma Oswald steht Ihnen auch in diesem Fall zur Seite und veranlasst die notwendigen Schritte.
- Bei einem Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland bzw. anderen Bundesländern gelten andere Vorschriften. Bei Todesfällen im Ausland ist das Bestattungsinstitut Ihr erster Ansprechpartner.
- Wir nehmen mit den zuständigen österreichischen Dienststellen im Ausland ( Konsulat, Botschaft ) Kontakt auf und kümmern uns um die Formalitäten (Freigabe des Verstorbenen). Wir organisieren die Überführung auf dem Land- bzw. Luftweg und informieren Sie über alle notwendigen Schritte.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Jeder Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Wir erledigen für Sie diese Aufgaben und Wege.
Folgende Dokumente werden benötigt
- Geburtsurkunde
- Staatbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (sofern die Ehe geschieden ist)
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
Grabnummer
- Bezeichnung des Grabes (Friedhof, Gruppe, Reihe, Nummer) und/oder
- Name und Sterbejahr des letzten dort beerdigten Verstorbenen
Grabnutzung
Sie können ein Grab nicht nur anlässlich eines Todesfalles, sondern auch zu Lebzeiten erwerben. Nur auf wenigen Friedhöfen, die nicht über ausreichend Gräber verfügen, ist ein Lebzeitenerwerb nicht möglich. „Erwerben“ heißt im Fall einer Grabstelle konkret, dass Sie das Benutzungsrecht für ein Grab bekommen. Dieses Benützungsrecht erhalten Sie auf eine vorher festgesetzte Dauer (meist zehn Jahre oder mehr) und kann immer wieder verlängert werden.
Versicherungspolizzen
- Wiener Verein Polizze
- Lebensversicherungspolizze etc.
Sonstiges
- Kleidung
- Stückzahl der benötigten Parten (den Text setzen wir mit Ihnen gemeinsam auf)
- Foto(s) der/des Verstorbenen (für Andenkbilder, Danksagungen, Fotocollage für die Trauerfeier)
- Eventuell persönliche Beigaben, die dem Verstorbenen von den Familienangehörigen mitgegeben werden sollen (z.B. Blumen, Briefe oder Fotos ...)
- Musikwünsche (auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Auswahl an CDs zur Verfügung)
Rat und Hilfe im Trauerfall
Wir übernehmen diejenigen organisatorischen Teile der Bestattung, die Ihnen zu viel werden. In Absprache mit Ihnen und genau in dem Umfang, wie Sie es wünschen. Uns geht es darum, Sie zu entlasten.