Trauerfall

Was tun im Trauerfall?

Wir helfen Ihnen mit Verständnis und Mitgefühl in einer schwierigen Situation.

Welche bürokratischen Schritte sind notwendig, was muss organisatorisch geregelt werden und was ist im Sterbefall rechtlich erforderlich? Die Bestattung Oswald mit ihrer langjährigen Erfahrung möchte, dass Sie in Ihrer Trauer möglichst wenig mit Formalitäten zu tun haben müssen.

Wir bieten Ihnen deshalb in dieser schweren Zeit an, alle notwendigen Schritte wie Behördenwege und Terminvereinbarungen zu übernehmen. Nehmen Sie deshalb beim Todesfall eines Angehörigen so bald wie möglich Kontakt mit uns unter der Tel. Nr. +43 3322 422 63 oder +43 664 136 76 09 auf.

Die Bestattung Oswald steht Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Hilfe voll zur Seite.

 

In diesen schweren Stunden haben Sie unsere volle Unterstützung.

Ein Trauerfall tritt ein

Bei einem Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland bzw. anderen Bundesländern gelten andere Vorschriften. Die Bestattungsfirma Oswald steht Ihnen auch in diesem Fall zur Seite und veranlasst die notwendigen Schritte.

Jeder Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Wir erledigen für Sie diese Aufgaben und Wege.

Folgende Dokumente werden benötigt

Grabnummer

Grabnutzung

Sie können ein Grab nicht nur anlässlich eines Todesfalles, sondern auch zu Lebzeiten erwerben. Nur auf wenigen Friedhöfen, die nicht über ausreichend Gräber verfügen, ist ein Lebzeitenerwerb nicht möglich. „Erwerben“ heißt im Fall einer Grabstelle konkret, dass Sie das Benutzungsrecht für ein Grab bekommen. Dieses Benützungsrecht erhalten Sie auf eine vorher festgesetzte Dauer (meist zehn Jahre oder mehr) und kann immer wieder verlängert werden.

Versicherungspolizzen

Sonstiges

Rat und Hilfe im Trauerfall

Wir übernehmen diejenigen organisatorischen Teile der Bestattung, die Ihnen zu viel werden. In Absprache mit Ihnen und genau in dem Umfang, wie Sie es wünschen. Uns geht es darum, Sie zu entlasten.